Wer bei der MVK Versicherung VVaG einen Rechtsschutzvertrag abschließt, kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn alle Unterlagen und diese Belehrung in Textform vorliegen – für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt, nachdem Sie folgende Unterlagen jeweils in Textform erhalten haben:
- den Versicherungsschein,
- die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
- die weiteren Informationen nach dem Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit der VVG-Informationspflichtenverordnung,
- diese Belehrung.
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Frist jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Verbindung mit dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
- MVK Versicherung VVaG
- Borsigstraße 5
- 76185 Karlsruhe
- Fax: 0721 56900-16
- E-Mail: kontakt@mvk-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sie haben nach Abschluss die Möglichkeit, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen, ohne dafür Gründe nennen zu müssen. Der Widerruf muss in Textform erfolgen, etwa per Brief, Fax oder E-Mail. Die Frist startet erst, sobald Sie alle vorgesehenen Unterlagen und die Belehrung in Textform erhalten haben. Damit die Frist gewahrt bleibt, reicht es aus, den Widerruf rechtzeitig abzusenden.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, meinen Vertrag zu widerrufen?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
In welcher Form muss der Widerruf erfolgen?
Der Widerruf muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Ab wann läuft die Widerrufsfrist?
Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen sowie diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt sie nicht vor Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Pflichten des Versicherers.
Muss der Widerruf innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen?
Nein, zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023