Wer mit der MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz unzufrieden ist, kann sich mit einer Beschwerde an mehrere Stellen wenden: an die eigene Vermittlerin oder den eigenen Vermittler, an den Vorstand des Versicherers, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen) in Bonn sowie an den Versicherungsombudsmann in Berlin.
Der Versicherer ist stets bemüht, alle Angelegenheiten zur vollsten Zufriedenheit seiner Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler
- den Vorstand der MVK Versicherung VVaG
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Angelegenheit nicht zufrieden sind, können Sie sich beschweren. Dafür stehen Ihnen mehrere Anlaufstellen zur Verfügung: die vermittelnde Person, der Vorstand des Versicherers, die Aufsichtsbehörde für Versicherungen sowie der Versicherungsombudsmann.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Versicherung unzufrieden bin?
Sie können sich an Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler, an den Vorstand der MVK Versicherung VVaG, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen) oder an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.
Gibt es eine unabhängige Schlichtungsstelle für Beschwerden?
Ja, Sie können sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Die Anschrift lautet: Postfach 080632, 10006 Berlin.
Wo sitzt die zuständige Aufsichtsbehörde?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, ist in der Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn zu erreichen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023