Wie lange läuft der Rechtsschutzvertrag bei der MVK Versicherung VVaG? Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr und verlängert sich nach dem ersten Versicherungsjahr stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgemäß gekündigt wird. Besonderheiten können sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein ergeben.
Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr.
Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres verlängert sich der jeweilige Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr. Das gilt, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft grundsätzlich für mindestens ein Jahr. Danach verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, solange er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Ob im Einzelfall abweichende Regelungen gelten, steht im Antrag oder im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag mindestens?
Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Wo finde ich abweichende Regelungen zur Laufzeit?
Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023