Bei der MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz verlängert sich ein Vertrag mit mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Verträge mit kürzerer Laufzeit oder festem Endtermin enden dagegen ohne Kündigung, und daneben bestehen weitere Kündigungsrechte nach einem Versicherungsfall, bei Nichtzahlung der Folgeprämie sowie bei Beitragserhöhung.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt nicht, wenn Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Gleiche gilt für Verträge, die von vornherein einen festen Endtermin vorsehen.
Darüber hinaus besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen:
- für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall,
- für den Versicherer bei Nichtzahlung der Folgeprämie,
- für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhung.
Einzelheiten können Sie den Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr läuft automatisch weiter, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird – nämlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Verträge, die kürzer laufen oder ein festes Enddatum haben, laufen von selbst aus und müssen nicht gekündigt werden. Zusätzlich gibt es besondere Kündigungsmöglichkeiten, etwa nach einem Versicherungsfall, bei nicht gezahlter Folgeprämie oder bei einer Beitragserhöhung.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Rechtsschutzvertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss dem Versicherer oder dem Versicherungsnehmer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit festem Endtermin kündigen?
Nein. Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr sowie Verträge mit von vornherein festem Endtermin enden zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
In welchen Fällen kann außerordentlich gekündigt werden?
Ein Kündigungsrecht besteht für Versicherer und Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall, für den Versicherer bei Nichtzahlung der Folgeprämie sowie für den Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023