Wer bei der MVK Versicherung VVaG im Rechtsschutz wissen möchte, welche Leistungen in welchem Umfang und wann fällig sind, findet die maßgeblichen Angaben zu Art, Umfang und Fälligkeit im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in den zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen.
Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Welche Leistungen der Versicherer erbringt, wie weit diese reichen und wann sie fällig werden, ist nicht an einer einzelnen Stelle zusammengefasst. Diese Informationen ergeben sich aus dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den dazugehörigen Vertragsbestimmungen.
Häufige Fragen
Wo finde ich Informationen zu Art und Umfang der Versicherungsleistung?
Diese Angaben stehen im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in den zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen.
Wo ist geregelt, wann die Leistungen des Versicherers fällig sind?
Die Fälligkeit der Leistungen ergibt sich aus dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen.
Gibt es eine einzelne Stelle, an der alle Leistungsmerkmale zusammengefasst sind?
Nein, die wesentlichen Merkmale zu Art, Umfang und Fälligkeit sind auf Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Vertragsbestimmungen verteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung 2023