Wird ein Pferdehaftpflicht-Vertrag der MVK Versicherung VVaG vorzeitig beendet, behält der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei Widerruf, Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung oder Zahlungsverzug, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie beim Wegfall oder Nichtbestehen des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regeln, wie viel Beitrag oder welche Geschäftsgebühr fällig wird.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, darf der Versicherer nur den Beitrag für den Zeitraum behalten, in dem tatsächlich Schutz bestand. Beim Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird nur der Anteil ab Zugang der Widerrufserklärung erstattet – bei fehlender Belehrung kommt der Beitrag des ersten Versicherungsjahres hinzu. Für Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den Wegfall des versicherten Interesses gibt es jeweils feste Stichtage, bis zu denen der Beitrag dem Versicherer zusteht. In bestimmten Fällen kann statt des Beitrags eine angemessene Geschäftsgebühr verlangt werden.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung Beitrag zurück?
Ja. Dem Versicherer steht bei vorzeitiger Beendigung nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Der übrige Beitragsanteil wird nicht behalten.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung und die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes. Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten – außer der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Bis wann steht dem Versicherer der Beitrag zu, wenn er wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich Beitrag zahlen, wenn das versicherte Interesse zu Beginn gar nicht besteht?
Nein, in diesem Fall ist der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse jedoch in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig und der Beitrag steht dem Versicherer bis zur Kenntnis der Nichtigkeitsgründe zu.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023