Bei der Pferdehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch der Laufzeit entsprechen.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind dabei:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag im Voraus und können dafür verschiedene Zahlweisen vereinbaren: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr ist die Versicherungsperiode genauso lang wie die Vertragsdauer.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023