Bei der Pferdehaftpflichtversicherung der MVK Versicherung VVaG dürfen die zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur zugunsten der Versicherungsnehmer von den aktuellsten Empfehlungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft abweichen – der Versicherer sichert dies ausdrücklich zu.
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Pferdehalterhaftpflichtversicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung (AVB) ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellsten Bedingungen abweichen.
Was bedeutet das konkret?
Die verwendeten Versicherungsbedingungen orientieren sich an den aktuellsten Empfehlungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft. Weicht der Versicherer davon ab, so geschieht das ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer. Nachteilige Abweichungen sind damit ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Können die Bedingungen dieser Pferdehaftpflicht schlechter sein als die GDV-Empfehlung?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass Abweichungen von den aktuellsten GDV-Empfehlungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer erfolgen.
An welchen Bedingungen orientiert sich diese Pferdehaftpflichtversicherung?
Sie orientiert sich an den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellsten Bedingungen für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
In welche Richtung dürfen die Bedingungen von den GDV-Musterbedingungen abweichen?
Ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2023