Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG greift der Versicherungsschutz nur, soweit und solange ihm keine unmittelbar anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen – und unter bestimmten Voraussetzungen auch keine US-Sanktionen mit Bezug zum Iran.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn keine unmittelbar anwendbaren Sanktionen oder Embargos der EU oder Deutschlands dagegen sprechen. Betroffen sind Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen. Zusätzlich können auch US-Sanktionen mit Bezug zum Iran den Schutz einschränken – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Kann der Versicherungsschutz wegen Sanktionen entfallen?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt die Embargobestimmung trotz der übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, sie gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht nur in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem keine der genannten Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025