Wer bei der MVK Versicherung VVaG eine Fahrradversicherung über einen Versicherungsvertreter abschließt, kann seine Erklärungen und Zahlungen mit Wirkung für den Versicherer direkt beim Vertreter abgeben, denn dieser gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Vertragsabschluss, Widerruf und zum laufenden Versicherungsverhältnis entgegenzunehmen, Versicherungsscheine zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer verschiedene Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen, etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen entgegennehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss stehen. Eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn dieser sie bei der Zahlung kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Darf ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Wer übermittelt mir den Versicherungsschein?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025