Wer sein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec bei der MVK Versicherung VVaG absichert, erhält für lose verbundenes Zubehör und Gepäck – von Anhänger, Helm und Fahrradtasche bis Zelt, Werkzeug oder Kindersitz – Schutz bei Straftat eines Dritten, Unfall, Feuer und Diebstahl aus abgeschlossenem Kraftfahrzeug, mit einer Entschädigung bis 1.000 Euro je Versicherungsfall und maximal 300 Euro je Sache zum Neuwert.
Versichert ist das nachfolgend aufgeführte, lose mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec verbundene Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Helm
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Kleidung
- Klingel
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schlafsack
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Trinkflasche
- Werkzeug / Flickzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt
Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
Der Versicherer leistet Entschädigung für mitgeführtes Fahrradzubehör und -gepäck, das während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades, E-Bikes oder Pedelec zerstört wird durch:
- Straftat eines Dritten
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad, E-Bike oder Pedelec
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradgepäck und -zubehör)
- Feuer
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass das Fahrradzubehör und -gepäck auf dem versicherten Fahrrad, E-Bike oder Pedelec transportiert wurde oder daran angebracht war. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, wenn das aufgeführte Fahrradzubehör oder -gepäck aufgrund einer Straftat eines Dritten abhandengekommen ist. Für den Helm sowie die Kleidung besteht außerdem Versicherungsschutz für die genannten Gefahren, wenn diese bei der Nutzung des versicherten Fahrrades, E-Bikes oder Pedelec zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl des Fahrradzubehörs oder -gepäcks aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf maximal 1.000 Euro begrenzt. Versichert ist der Neuwert. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300 Euro pro Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Mitgeführtes Zubehör und Gepäck rund um das Fahrrad ist geschützt, wenn es während der Nutzung durch eine Straftat, einen Unfall oder Feuer zerstört wird. Ersetzt wird bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsfall und höchstens 300 Euro je einzelner Sache zum Neuwert. Für Helm und Kleidung gilt der Schutz auch bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Nutzung. Schäden durch bloßes Vergessen oder Verlieren sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Welches Zubehör und Gepäck ist beim Fahrrad mitversichert?
Versichert ist lose mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec verbundenes Zubehör und Gepäck, darunter zum Beispiel Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Helm, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Luftpumpe, Werkzeug, Zelt sowie ein Tachometer (jedoch keine Multifunktionsgeräte).
Bei welchen Ereignissen zahlt der Versicherer für das Zubehör?
Der Versicherer leistet, wenn das mitgeführte Zubehör und Gepäck während des Gebrauchs des Fahrrades durch eine Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad, einen Unfall eines Transportmittels oder durch Feuer zerstört wird. Auch Diebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug ist versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung beträgt maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall und ist je versicherter Sache auf 300 Euro pro Versicherungsfall begrenzt. Versichert ist der Neuwert.
Ist Schutz vorhanden, wenn ich das Zubehör vergesse oder verliere?
Nein. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen sowie durch Verlieren sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025