Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG lassen sich die Beiträge im Voraus zahlen – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag; die Versicherungsperiode umfasst dabei ein Jahr, bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dieser Laufzeit.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind laufende Zahlungen oder ein Einmalbeitrag:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus fällig, wobei du zwischen laufenden Zahlungen und einem Einmalbeitrag wählen kannst. Als Zeittakt für laufende Zahlungen stehen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zur Verfügung. Die Versicherungsperiode ist grundsätzlich ein Jahr lang, auch wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur bei einer kürzeren Vertragsdauer richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, alternativ auch ein Einmalbeitrag. Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025