Wie lange läuft die Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG und wann endet sie? Der Vertrag gilt zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für kürzere, mehrjährige und wegfallende Verträge gelten eigene Regeln.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Dauer. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, außer eine der Parteien kündigt spätestens drei Monate vor Ablauf. Verträge unter einem Jahr enden automatisch ohne Kündigung, und bei Verträgen über drei Jahre kann der Versicherungsnehmer jeweils zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Fällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Fahrradversicherungsvertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Verlängerung?
Damit sich der Vertrag nicht verlängert, muss die Kündigung einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein, bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025