Nach einem Fahrradschaden dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die MVK Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung den Vertrag kündigen – und zwar innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Leistung. Wer kündigt, entscheidet mit über den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung greift: Beim Versicherungsnehmer wirkt sie sofort oder auf Wunsch später, beim Versicherer erst nach einem Monat.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien kündigen.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen – zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung eingegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Dieser Zeitpunkt darf spätestens am Ende der laufenden Versicherungsperiode liegen.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zu beenden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach der Zahlung oder Ablehnung beim anderen Vertragspartner ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort oder auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wirkt die Kündigung erst einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der beiden Vertragsparteien kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall eingehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung in Textform zugegangen sein.
Ab wann wirkt die Kündigung des Versicherungsnehmers?
Sie wird mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025