Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG besteht Versicherungsschutz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus weltweit, solange ein Auslandsaufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert. So bleibt das Fahrrad auch auf Reisen ins Ausland innerhalb dieser Frist abgesichert.
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland.
Zusätzlich besteht der Versicherungsschutz weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Was bedeutet das konkret?
Das Fahrrad ist innerhalb Deutschlands abgesichert. Darüber hinaus gilt der Schutz weltweit, wenn man sich für höchstens sechs Monate im Ausland aufhält.
Häufige Fragen
In welchem Land gilt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad?
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Ist mein Fahrrad auch auf Reisen ins Ausland versichert?
Ja, der Schutz besteht weltweit, sofern der Auslandsaufenthalt nicht länger als 6 Monate dauert.
Wie lange darf ich mich mit dem Fahrrad im Ausland aufhalten, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?
Der weltweite Versicherungsschutz gilt bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025