Wer ein Fahrrad bei der MVK Versicherung VVaG absichert, ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschützt und darüber hinaus europaweit – allerdings nur bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Monaten. Damit deckt der Schutz sowohl den Alltag zu Hause als auch zeitlich begrenzte Reisen im europäischen Ausland ab.
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich besteht europaweit Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Was bedeutet das konkret?
Das Fahrrad ist innerhalb Deutschlands versichert. Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland gilt der Schutz ebenfalls, sofern dieser Aufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz für das Fahrrad?
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie europaweit.
Wie lange bin ich bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland versichert?
Bei einem Auslandsaufenthalt besteht europaweit Versicherungsschutz für bis zu 6 Monate.
Bin ich auch außerhalb Europas versichert?
Der Abschnitt nennt nur Deutschland und europaweiten Schutz bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten; ein Schutz außerhalb Europas wird hier nicht genannt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025