Wie lange läuft eine Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum: Bei mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden automatisch, mehrjährige lassen sich zum Ablauf des dritten und jedes weiteren Jahres kündigen, und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses endet der Schutz entsprechend.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Verlängerung findet nicht statt, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst, und bei mehr als drei Jahren Laufzeit ist eine Kündigung zum Ablauf des dritten und jedes weiteren Jahres möglich. Entfällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft, endet der Vertrag insoweit ab Kenntnis des Versicherers.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Fahrradversicherung automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Das entfällt nur, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Kurzvertrag von weniger als einem Jahr kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025