Wer seinen Fahrradversicherungsbeitrag bei der MVK Versicherung VVaG per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für genügend Deckung auf dem Konto sorgen. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie umgehend nach einer Aufforderung in Textform erfolgt. Wer den Fehleinzug dagegen zu vertreten hat, riskiert die Kündigung des Lastschriftmandats und die Erstattung von Bankgebühren.
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Aufforderung wird in Textform abgegeben, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Als Textform gelten zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung trotzdem als pünktlich, sofern man nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlt. Trägt der Versicherungsnehmer dagegen die Schuld an gescheiterten Einzügen, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen. Zusätzlich können Bankgebühren für den Fehleinzug in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Sie müssen als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Beitrag nicht eingezogen werden konnte?
Ja, wenn der Einzug ohne Ihr Verschulden gescheitert ist, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers zahlen.
Was passiert, wenn ich den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug selbst zu vertreten habe?
Kann der Versicherer trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht einziehen und tragen Sie die Verantwortung dafür, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Danach müssen Sie den ausstehenden und die zukünftigen Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Bankgebühren für einen gescheiterten Einzug zahlen?
Ja, von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025