Wann ein Folgebeitrag der MVK Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung fällig wird und was bei nicht rechtzeitiger Zahlung passiert, hängt von der vereinbarten Zahlungsweise ab: Der Beitrag wird zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und bei ausbleibender Zahlung gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung des Vertrags.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht).
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag muss zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden; wer schuldhaft zu spät zahlt, gerät automatisch und ohne Mahnung in Verzug und muss dem Versicherer den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Der Versicherer kann zusätzlich in Textform mahnen und dabei eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlt man trotzdem nicht, kann der Versicherer für einen danach eintretenden Versicherungsfall leistungsfrei sein und den Vertrag fristlos kündigen. Wird der Betrag innerhalb eines Monats nachgezahlt, wird die Kündigung unwirksam, die Leistungsfreiheit bleibt aber bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann ist ein Folgebeitrag fällig?
Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Als rechtzeitig gilt die Zahlung, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, sofern er die verspätete Zahlung zu vertreten hat. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Mahnung einräumen?
Bei der Mahnung in Textform muss die gesetzte Zahlungsfrist mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Außerdem müssen die rückständigen Beträge einzeln beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden.
Kann ich eine ausgesprochene Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt der Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025