Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann sich auf den Beginn auswirken.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz auch tatsächlich greift, muss der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt werden. Wird zu spät oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen zu den Folgen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Welche Bedingung ist für den Beginn zu beachten?
Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Woher weiß ich den genauen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025