Nach einem Fahrradschaden können bei der MVK Versicherung VVaG sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Wichtig ist dabei die Frist von einem Monat nach Zahlung oder Ablehnung sowie die Frage, wann eine solche Kündigung tatsächlich wirksam wird.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Dieser Zeitpunkt darf spätestens am Ende der laufenden Versicherungsperiode liegen.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten den Vertrag beenden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und dem anderen spätestens einen Monat nach Zahlung oder Ablehnung zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort mit Zugang oder auf Wunsch später, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall den Fahrradvertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien kündigen, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025