Bei der Fahrrad-Versicherung der MVK Versicherung VVaG profitieren bestehende Verträge automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der gewählten Tarifstruktur ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne zusätzlichen Beitrag geändert, gelten die neuen Inhalte mit sofortiger Wirkung auch für den laufenden Vertrag.
Die dieser Fahrrad-, E-Bike- und Pedelec-Versicherung zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen können in der gewählten Tarifstruktur geändert werden. Das betrifft die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder die gewählten Zusatzbedingungen.
Erfolgt eine solche Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Verbessern sich die Versicherungsbedingungen in Ihrer gewählten Tarifstruktur, ohne dass dafür ein höherer Beitrag verlangt wird, gelten diese besseren Regelungen automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag. Sie müssen dafür nichts unternehmen, und die neuen Inhalte greifen sofort. Voraussetzung ist, dass die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist.
Häufige Fragen
Profitiere ich automatisch von verbesserten Versicherungsbedingungen?
Ja. Werden die Bedingungen Ihrer gewählten Tarifstruktur ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Inhalte mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen höheren Beitrag zahlen?
Nein. Die Leistungs-Update-Garantie greift nur bei Änderungen, die ohne Mehrbeitrag erfolgen.
Welche Bedingungen sind von der Update-Garantie erfasst?
Erfasst sind die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der gewählten Tarifstruktur, also die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder die gewählten Zusatzbedingungen.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die Inhalte der neuen Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025