Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen, besseren Inhalte sofort auch für den bestehenden Vertrag – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Werden die dieser Versicherung für Fahrrad, E-Bike oder Pedelec zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in der gewählten Tarifstruktur geändert, gilt Folgendes:
Betroffen sind dabei die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder die gewählten Zusatzbedingungen.
Voraussetzung ist, dass die Änderung erfolgt:
- ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers
- ohne Mehrbeitrag
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen für die Fahrrad-, E-Bike- oder Pedelec-Versicherung, ohne dass dafür ein höherer Beitrag verlangt wird, kommen diese Verbesserungen automatisch auch dem bestehenden Vertrag zugute. Das gilt sofort und nur dann, wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers ist. Man muss dafür nichts tun.
Häufige Fragen
Profitiere ich automatisch von neuen, besseren Bedingungen?
Ja. Werden die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Inhalte mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen höheren Beitrag zahlen?
Nein. Die Regelung greift nur bei Änderungen, die ohne Mehrbeitrag erfolgen.
Welche Bedingungen sind von dieser Regelung erfasst?
Erfasst sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder die gewählten Zusatzbedingungen in der gewählten Tarifstruktur.
Ab wann gelten verbesserte Bedingungen für meinen Vertrag?
Die Inhalte der neuen Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025