Bei der MVK Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung richtet sich die Beitragshöhe unter anderem nach dem Wohnsitz, weshalb jede Änderung des Wohnsitzes unverzüglich angezeigt werden muss. Wer den Umzug nicht meldet, zahlt rückwirkend den passenden Beitrag; bei einer Erhöhung besteht ein Kündigungsrecht, und außerhalb versicherbarer Risikozonen läuft der Vertrag ohne Diebstahlschutz weiter.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags bestimmt sich unter anderem nach Ihrem Wohnsitz. Eine Änderung Ihres Wohnsitzes müssen Sie uns daher unverzüglich anzeigen.
Folgen unzutreffender Wohnsitz-Angaben
Haben Sie uns eine Änderung Ihres Wohnsitzes nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz entspricht. Maßgeblich ist der Beginn des Versicherungsjahres, in dem uns ein unzutreffender Wohnsitz angegeben wurde oder in dem eine uns nicht angezeigte Wohnsitzänderung eingetreten ist.
Wenn sich der Beitrag aufgrund des neuen Wohnortes erhöht, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung müssen Sie in Textform vornehmen. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie bei uns zugegangen ist, wirksam.
Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Wenn sich der neue Wohnort außerhalb der versicherbaren Risikozonen entsprechend unserer Annahmekriterien befindet, führen wir den Vertrag unter Ausschluss des Diebstahlrisikos fort. Alle anderen Leistungsinhalte bleiben unverändert bestehen.
Sie können Ihren Vertrag aufgrund der Vertragsanpassung kündigen. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung bei uns. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wohnortwechsels wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag hängt unter anderem vom Wohnsitz ab, deshalb müssen Sie einen Umzug sofort melden. Melden Sie die Änderung nicht und war der Beitrag dadurch zu niedrig, gilt rückwirkend ab Beginn des betreffenden Versicherungsjahres der zum tatsächlichen Wohnsitz passende Beitrag. Steigt der Beitrag durch den neuen Wohnort, dürfen Sie innerhalb eines Monats in Textform kündigen. Liegt der neue Wohnort außerhalb der versicherbaren Risikozonen, wird der Vertrag ohne Diebstahlschutz fortgeführt, während die übrigen Leistungen bestehen bleiben.
Häufige Fragen
Muss ich einen Umzug meiner Versicherung mitteilen?
Ja. Da sich die Beitragshöhe unter anderem nach dem Wohnsitz bestimmt, müssen Sie eine Änderung Ihres Wohnsitzes unverzüglich anzeigen.
Was passiert, wenn ich einen Wohnsitzwechsel nicht melde und dadurch zu wenig gezahlt habe?
Dann gilt rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem der unzutreffende Wohnsitz galt oder die nicht angezeigte Änderung eintrat, der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz entspricht.
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag durch den Umzug steigt?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung durch den neuen Wohnort können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei uns wirksam.
Was gilt, wenn mein neuer Wohnort außerhalb der versicherbaren Risikozonen liegt?
Dann wird der Vertrag unter Ausschluss des Diebstahlrisikos fortgeführt, alle anderen Leistungsinhalte bleiben unverändert. Sie können den Vertrag wegen der Vertragsanpassung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen; diese Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wohnortwechsels wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025