Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG richtet sich die Beitragshöhe unter anderem nach Ihrem Wohnsitz, weshalb Sie jeden Umzug unverzüglich anzeigen müssen. Melden Sie eine Änderung nicht, gilt rückwirkend der Beitrag für Ihren tatsächlichen Wohnsitz; steigt der Beitrag oder liegt der neue Wohnort außerhalb der versicherbaren Risikozonen, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags bestimmt sich unter anderem nach Ihrem Wohnsitz. Eine Änderung Ihres Wohnsitzes müssen Sie uns daher unverzüglich anzeigen.
Folgen unzutreffender Wohnsitz-Angaben
Haben Sie uns eine Änderung Ihres Wohnsitzes nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz entspricht. Maßgeblich ist der Beginn des Versicherungsjahres, in dem Sie uns einen unzutreffenden Wohnsitz angegeben haben oder in dem eine uns nicht angezeigte Wohnsitzänderung eingetreten ist.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund des neuen Wohnortes, können Sie den Vertrag kündigen. Eine Kündigung müssen Sie in Textform aussprechen. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung bei uns maßgeblich. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie bei uns zugegangen ist, wirksam.
Im Fall einer Kündigung steht uns der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Liegt der neue Wohnort außerhalb der versicherbaren Risikozonen entsprechend unseren Annahmekriterien, führen wir den Vertrag unter Ausschluss des Diebstahlrisikos fort. Alle anderen Leistungsinhalte bleiben unverändert bestehen. Sie können Ihren Vertrag aufgrund dieser Vertragsanpassung kündigen. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung Zeit. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung bei uns maßgeblich. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wohnortwechsels wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag hängt auch von Ihrem Wohnsitz ab, deshalb müssen Sie einen Umzug sofort melden. Haben Sie das nicht getan und dadurch zu wenig gezahlt, wird rückwirkend der zu Ihrem echten Wohnsitz passende Beitrag fällig. Steigt der Beitrag durch den neuen Wohnort, dürfen Sie kündigen. Liegt der neue Wohnort außerhalb der versicherbaren Risikozonen, läuft der Vertrag ohne Diebstahlschutz weiter, wobei Sie ebenfalls kündigen können.
Häufige Fragen
Muss ich einen Umzug meiner Versicherung mitteilen?
Ja. Da sich der Beitrag unter anderem nach Ihrem Wohnsitz bestimmt, müssen Sie eine Änderung Ihres Wohnsitzes unverzüglich anzeigen.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht gemeldet habe und deshalb zu wenig gezahlt wurde?
Dann gilt rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem ein unzutreffender Wohnsitz angegeben wurde oder die nicht angezeigte Wohnsitzänderung eingetreten ist, der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz entspricht.
Kann ich kündigen, wenn sich mein Beitrag durch den neuen Wohnort erhöht?
Ja. Sie können den Vertrag in Textform kündigen. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei uns wirksam.
Was gilt, wenn mein neuer Wohnort außerhalb der versicherbaren Risikozonen liegt?
Der Vertrag wird dann unter Ausschluss des Diebstahlrisikos fortgeführt, alle anderen Leistungsinhalte bleiben unverändert. Sie können aufgrund dieser Vertragsanpassung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen; die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wohnortwechsels wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025