Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG entsteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wusste der Versicherungsnehmer nichts von dieser doppelten Absicherung, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis, da das Recht sonst erlischt.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Risiko gleichzeitig in mehreren Verträgen abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, darf er verlangen, dass der zuletzt abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Recht muss er jedoch innerhalb eines Monats ab Kenntnis nutzen, sonst verfällt es. Wirksam wird die Aufhebung, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich versehentlich doppelt versichert bin?
Ist die Mehrfachversicherung entstanden, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025