Wer sein Fahrrad bei der MVK Versicherung VVaG und gleichzeitig bei einem weiteren Versicherer abgesichert hat, liegt bei einer Mehrfachversicherung – und kann in bestimmten Fällen den später geschlossenen Vertrag aufheben lassen. Wusste der Versicherungsnehmer nichts von der Doppelversicherung, hat er ein Recht auf Aufhebung, das jedoch an eine Monatsfrist ab Kenntnis gebunden ist.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, darf er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Recht muss er allerdings innerhalb eines Monats nach Kenntnis nutzen, sonst verfällt es. Die Aufhebung greift, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann handelt es sich um eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich unwissentlich doppelt versichert bin?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Bis wann muss ich die Aufhebung geltend machen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025