Die MVK Versicherung VVaG übernimmt in der Fahrradversicherung mit der Mobilitätsgarantie nach einem Unfall oder einer Panne die Kosten, damit du weiterkommst: von der Anmietung eines Ersatzfahrrads über Abschlepp- und Bergungskosten bis hin zu Weiter- und Rückfahrt sowie Übernachtungen. Was genau als Panne gilt, ab welcher Entfernung welche Leistungen greifen und welche Höchstbeträge und Fristen gelten, wird hier konkret beschrieben.
Der Versicherer leistet infolge eines Unfalls oder einer Panne. Eine Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad/E-Bike/Pedelec, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht möglich ist.
Keine Pannen sind:
- entladene oder entwendete Akkus
- fehlender Reifendruck, wenn dieser durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann
- ein nach der Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrad/E-Bike/Pedelec, wenn dies zu einer Unterlassung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird
Bereits ab dem Wohnort werden die notwendigen und angefallenen Kosten erstattet für:
- die Anmietung eines Ersatzfahrrades, wenn eine umgehende Reparatur nicht möglich ist, höchstens für die Dauer von 14 Tagen
- den Transport vom Schadenort zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb, wenn das Fahrrad/E-Bike/Pedelec aufgrund der Beschädigung oder des Abhandenkommens betriebswichtiger Teile nicht mehr fahrtüchtig ist
- die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (soweit erforderlich auch per Taxi), wenn das Fahrrad/E-Bike/Pedelec während der Verwendung als Fortbewegungsmittel beschädigt oder zerstört wurde und hierdurch die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann
Die Kosten sind je Schadenfall auf 150 Euro begrenzt und können nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Schaden bereits vor Fahrtantritt vorhanden war.
Ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort (Ort in Deutschland, an dem der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält) leistet der Versicherer für:
Abschleppkosten
Kann das versicherte Fahrrad/E-Bike/Pedelec an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, erstattet der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro je Schadenfall. Zusätzlich werden die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro erstattet, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec nicht möglich ist.
Bergungskosten
Ist das versicherte Fahrrad/E-Bike/Pedelec nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, werden die für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro erstattet.
Weiter- und Rückfahrtkosten
Der Versicherer übernimmt im Schadenfall Kosten bis zu 500 Euro für:
- die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad/E-Bike/Pedelec dort abgeholt werden soll
Kosten für Ersatzfahrrad
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrad/E-Bike/Pedelec, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Die Versicherungsleistung ist dabei für längstens 7 (sieben) Tage auf maximal 50,- Euro je Tag begrenzt. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, werden keine Ersatzfahrradkosten erstattet.
Übernachtungskosten
Der Versicherer übernimmt die Kosten für bis zu 80 Euro je Übernachtung für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad/E-Bike/Pedelec wiederhergestellt wurde. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, sind die Übernachtungskosten auf eine Nacht begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt dein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec durch einen Unfall oder eine Panne liegen, hilft die Mobilitätsgarantie dabei, weiterzukommen oder wieder nach Hause zu gelangen. Bereits ab dem Wohnort werden bestimmte Kosten bis zu 150 Euro je Schadenfall übernommen, etwa für ein Ersatzfahrrad, den Transport zur Werkstatt oder die Rückfahrt. Ab 10 Kilometer Entfernung vom Wohnort kommen weitere Leistungen hinzu, darunter Abschleppen, Bergung, Weiter- und Rückfahrt, ein Ersatzfahrrad und Übernachtungen – jeweils mit eigenen Höchstbeträgen und Fristen. Einige Situationen gelten ausdrücklich nicht als Panne.
Häufige Fragen
Was zählt bei der Mobilitätsgarantie nicht als Panne?
Nicht als Panne gelten entladene oder entwendete Akkus, fehlender Reifendruck, der sich mit einer Luftpumpe beheben lässt, sowie ein nach der Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrads, wenn dieser zur Unterlassung der Weiterfahrt führt oder erst durch weitere von außen eintretende Umstände die Weiterfahrt unmöglich macht.
Welche Leistungen gibt es bereits ab dem Wohnort?
Ab dem Wohnort werden die notwendigen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrads (höchstens 14 Tage), für den Transport zum nächstgelegenen Reparaturbetrieb sowie für die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi erstattet. Diese Kosten sind je Schadenfall auf 150 Euro begrenzt und entfallen, wenn der Schaden schon vor Fahrtantritt bestand.
Ab welcher Entfernung greifen die erweiterten Leistungen wie Bergung und Übernachtung?
Diese Leistungen greifen ab einer Entfernung von 10 Kilometern vom Wohnort. Erstattet werden dann unter anderem Abschleppkosten bis 150 Euro, Bergungskosten bis 2.000 Euro, Weiter- und Rückfahrtkosten bis 500 Euro, Ersatzfahrradkosten und Übernachtungskosten.
Wie hoch sind Ersatzfahrrad- und Übernachtungskosten ab 10 Kilometern?
Ein Ersatzfahrrad wird bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden erstattet, längstens 7 Tage und maximal 50 Euro je Tag. Übernachtungen werden mit bis zu 80 Euro je Nacht für höchstens fünf Nächte übernommen. Werden die Weiter- und Rückfahrtleistungen genutzt, entfallen die Ersatzfahrradkosten und die Übernachtung ist auf eine Nacht begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025