Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG bleibt der Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde: Solange der Schaden nicht auf einer Obliegenheitsverletzung beruht, verzichtet der Versicherer darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen und die Leistung zu kürzen.
Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich könnte ein Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Hier verzichtet der Versicherer jedoch auf diesen Einwand. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung entstanden ist.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sofern der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in allen Fällen?
Nein, der Verzicht greift nur dann, wenn der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Was passiert, wenn der Schaden auf einer Obliegenheitsverletzung beruht?
In diesem Fall greift der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025