Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG sind bestimmte Räder und Schadensfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen: etwa versicherungs- oder führerscheinpflichtige Fahrräder, Eigenbauten, umfangreiche Umbauten, Velomobile, Dirt-Bikes und Fatbikes sowie Räder ohne Original-Händlerkaufbeleg. Auch Downhill-Fahrten, vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Serienschäden, unsachgemäße Akkuladung und Kriegsereignisse zählen zu den Ausschlüssen.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder/E-Bike/Pedelec, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Eigenbauten
- Umbauten (Fahrräder/E-Bike/Pedelec, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder/E-Bike/Pedelec
- Dirt-Bikes
- Fatbikes
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden
Ausgeschlossen sind Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
- gewerbsmäßige Vermietung
- das unberechtigte Führen des Fahrzeugs
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Terrorismus, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte nicht ausgewirkt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht für alle Fahrräder und Schäden. Ausgenommen sind zum Beispiel versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, Eigenbauten, stark umgebaute Räder, Velomobile, Dirt-Bikes, Fatbikes sowie Räder ohne Original-Kaufbeleg. Auch bestimmte Schadensursachen wie Downhill-Fahrten, Vorsatz, Serienschäden, unsachgemäßes Laden des Akkus, Wartung, gewerbliche Vermietung oder unberechtigtes Führen sind nicht gedeckt. Zusätzlich sind Schäden durch Krieg, Terror, innere Unruhen und höhere Gewalt ohne elementare Naturkräfte ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Ist mein selbst gebautes oder stark umgebautes Fahrrad versichert?
Nein. Eigenbauten sind ausgeschlossen. Ebenso Umbauten, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen.
Sind Schäden bei Downhill-Fahrten abgedeckt?
Nein. Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen, sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich keinen Original-Händlerkaufbeleg für mein Rad habe?
Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt, sind nicht versichert.
Ist ein Akkuschaden durch falsches Laden versichert?
Nein. Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025