Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG sind bestimmte Räder und Schäden von vornherein vom Versicherungsschutz ausgenommen: Dazu zählen etwa versicherungs- oder führerscheinpflichtige Fahrräder, Eigenbauten, Umbauten oberhalb einer festgelegten Wertgrenze, Velomobile, Dirt-Bikes und Fatbikes ebenso wie Schäden bei Downhill-Fahrten, vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Serienschäden oder Schäden durch unsachgemäßes Aufladen des Akkus.
Nicht versichert sind
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
- Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt.
- Eigenbauten.
- Umbauten. Damit sind Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs gemeint, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen.
- Velomobile beziehungsweise vollverkleidete Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs.
- Dirt-Bikes.
- Fatbikes.
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Ausgeschlossen sind Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat.
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers.
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung.
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.
- gewerbsmäßige Vermietung.
- das unberechtigte Führen des Fahrzeugs.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf folgenden Ereignissen beruhen:
- Kriegsereignisse
- andere feindselige Handlungen
- Terrorismus
- Aufruhr
- innere Unruhen
- Generalstreik (in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Bundesland)
- unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte nicht ausgewirkt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für bestimmte Räder und Situationen nicht. Ausgenommen sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, Räder ohne Original-Händlerkaufbeleg, Eigenbauten, umfangreiche Umbauten, Velomobile, Dirt-Bikes und Fatbikes sowie Verträge, die der Vorversicherer gekündigt hat. Außerdem sind Schäden bei Downhill-Fahrten, vorsätzliche Schäden, Serienschäden, Akkuschäden durch unsachgemäßes Laden, Wartungskosten, gewerbliche Vermietung und das unberechtigte Führen ausgeschlossen. Auch Schäden durch Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, hoheitliche Maßnahmen oder höhere Gewalt ohne elementare Naturkräfte sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Ist mein selbst gebautes Fahrrad mitversichert?
Nein. Eigenbauten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Umbauten, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen.
Brauche ich einen Kaufbeleg für den Versicherungsschutz?
Ja. Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt, sind nicht versichert.
Sind Schäden am Akku abgedeckt?
Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung sind ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden während einer Downhill-Fahrt?
Nein. Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen, sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025