Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG lassen sich die Beiträge im Voraus zahlen – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode beträgt grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch dieser entsprechen.
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt. Möglich sind dabei laufende Zahlungen in folgenden Abständen oder eine einmalige Zahlung:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird im Voraus fällig, wobei man zwischen mehreren Zahlweisen wählen kann: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung. Die Versicherungsperiode umfasst normalerweise ein Jahr – auch wenn der Vertrag länger läuft. Ist der Vertrag kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode genau dieser kürzeren Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung wird der Beitrag im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Werden die Beiträge im Voraus oder nachträglich gezahlt?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025