Wer bei der MVK Versicherung VVaG eine Fahrradversicherung abschließt, findet hier die wichtigsten Rahmeninformationen: von den Gesellschaftsangaben über Beitragszahlung, Fälligkeit von Erst- und Folgebeitrag und die Folgen verspäteter Zahlung bis hin zu Vertragslaufzeit, Kündigung, zuständigem Gericht, Beschwerdestellen sowie dem 14-tägigen Widerrufsrecht und seinen Folgen.
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die angebotene Leistung, die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht, das Widerrufsrecht und den Datenaustausch.
Gesellschaftsangaben
MVK Versicherung VVaG. Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe. Registergericht Mannheim, HRB 100003.
Anschrift:
- Borsigstraße 5
- 76185 Karlsruhe
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Andreas Schwarz.
Vorstand:
- Jürgen Schellmann (Vorsitzender)
- Christine Fricke
Hauptgeschäftstätigkeit
Die MVK Versicherung VVaG betreibt als Erstversicherer folgende Versicherungen:
- Unfall- und Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Sachschadenversicherung inklusive Technischer Versicherung
- Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste
- Rechtsschutzversicherung
Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
Für das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und uns gelten:
- der Antrag
- die gesetzlichen Bestimmungen
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln
- die Tarifbestimmungen und Sondervereinbarungen
- unsere Satzung
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen.
Versicherungsbeitrag
Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Leistungsumfang und den Versicherungs-/Deckungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versicherungssteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot.
Zusätzliche Kosten
Bei Beitragsrückständen berechnen wir 5 Euro je Mahnung. Bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behalten wir uns vor, Ihnen die Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbearbeitung, werden nicht erhoben. Falls besondere Kosten für Telekommunikationsgebühren anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, werden diese bei der jeweiligen Telefonnummer angegeben.
Angaben zur Beitragszahlung
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung Erstbeitrag:
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung Folgebeitrag:
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Wir werden Sie, auf Ihre Kosten, in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Fristablauf verbunden sind.
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen haben.
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat:
Bei der Einziehung des Beitrags von einem Konto gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform innerhalb der dort genannten Frist zahlen.
Zustandekommen des Vertrags
Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw. wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten haben. Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht bezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
Vorbehaltlich Ihres Widerrufsrechts sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags bis zum Ablauf von 1 Monat anzunehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Der Versicherungsschutz kann (weil z. B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch aufgrund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.
Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen zum Widerrufsrecht.
Gültigkeitsdauer von Angeboten
Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstellungsdatum.
Laufzeit des Vertrags
Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres verlängert sich der jeweilige Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
Beendigung des Vertrags
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr und bei Verträgen, die von vornherein einen festen Endtermin vorsehen, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen:
- für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall
- für den Versicherer bei Nichtzahlung der Folgeprämie
- für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhung
Einzelheiten können Sie den Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist, das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Kommunikation
Die MVK Versicherung behält sich vor, mit dem Versicherungsnehmer in elektronischer Form zu kommunizieren, wenn ihr eine E-Mail-Adresse durch den Versicherungsnehmer oder dessen Bevollmächtigten überlassen wurde.
Die Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail birgt das Risiko, dass diese Nachricht von einem unbefugten Dritten abgefangen und ihr Inhalt offengelegt wird. In Kenntnis der mit der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation verbundenen Risiken erklärt sich der Versicherungsnehmer damit einverstanden, dass die MVK Versicherung VVaG auch über unverschlüsselte E-Mails, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und angehängten Dokumente, an den Versicherungsnehmer kommunizieren darf.
Bei Änderungen der Kommunikationsdaten sind diese unverzüglich der MVK Versicherung zu melden.
Erklärungen
Änderung der Anschrift oder des Namens:
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift (Wohnung oder Geschäft) oder Ihres Namens (Firmierung) zur Vermeidung von Nachteilen unverzüglich mit. Erklärungen, die wir per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Adresse senden, gelten als Ihnen zugegangen.
Anzeigen und Erklärungen des Versicherers:
Für unsere schriftlichen Anzeigen und Erklärungen genügt ein maschinell erzeugtes Dokument, das ohne Unterschrift gültig ist.
Beschwerdestellen / Aufsichtsbehörden
Wir sind stets bemüht, alle Angelegenheiten zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler
- den Vorstand der MVK Versicherung VVaG
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach dem Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Frist jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Verbindung mit dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
- MVK Versicherung VVaG
- Borsigstraße 5
- 76185 Karlsruhe
- Fax: 0721 56900-16
- E-Mail: kontakt@mvk-versicherung.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, mal 1/360 des Jahresbeitrages. Die Erhebung behalten wir uns vor.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil enthält die grundlegenden Informationen rund um Ihren Versicherungsvertrag: Wer der Versicherer ist, welche Bedingungen gelten, wie und wann der Beitrag zu zahlen ist und was passiert, wenn Sie verspätet zahlen. Außerdem wird erklärt, wie der Vertrag zustande kommt, wie lange er läuft, wie er endet und welches Gericht zuständig ist. Sie erfahren zudem, dass Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, welche Folgen das hat und an wen Sie sich mit Beschwerden wenden können.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen und was passiert bei zu später Zahlung?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Zahlen Sie ihn nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Beides gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wie lange kann ich den Vertrag widerrufen und wie mache ich das?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die weiteren gesetzlichen Informationen und die Belehrung in Textform erhalten haben. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?
Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr und verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr endet die Verlängerung nur, wenn spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich wirksam widerrufe?
Bei einem wirksamen Widerruf endet der Versicherungsschutz, und der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallende Teil der Beiträge wird erstattet, sofern Sie einem Beginn vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt haben. Den auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfallenden Anteil darf der Versicherer einbehalten; er berechnet sich aus der Zahl der Tage mit Versicherungsschutz mal 1/360 des Jahresbeitrages. Die Erstattung erfolgt spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025