Wer bei der MVK MVK Versicherung VVaG Versicherung eine Fahrradversicherung abschließt, muss alle Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten – auch scheinbar unwichtige Umstände gehören dazu. Werden gefahrerhebliche Angaben verschwiegen oder falsch gemacht, kann die MVK Versicherung je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder zu anderen Bedingungen fortführen. Auch eine spätere Gefahrerhöhung ist anzeigepflichtig, und der Versicherungsschutz kann sonst gefährdet sein.
Gesonderte Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG
Damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Anzugeben sind auch solche Umstände, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Bitte beachten Sie: Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung sind Sie verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Fragt der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände geschlossen hätte – wenn auch zu anderen Bedingungen.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Kündigung
Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände geschlossen hätte – wenn auch zu anderen Bedingungen.
Vertragsänderung
Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände geschlossen hätte – wenn auch zu anderen Bedingungen –, werden die anderen Bedingungen auf sein Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird der Versicherer Sie in seiner Mitteilung hinweisen.
Ausübung unserer Rechte
Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung seiner Rechte hat der Versicherer die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist.
Der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Gefahrenerhöhung
Nach dem Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.
Allgemeiner Hinweis
Ihre Angaben als Versicherungsnehmer dienen bei Antragstellung und bei möglichen Gefahrerhöhungen der korrekten Einschätzung des Risikos seitens der MVK Versicherung sowie der Annahme oder auch der Ablehnung. Die MVK Versicherung wird bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht ein Risiko nicht annehmen, auch nicht zu geänderten Bedingungen. Auch im Falle einer erheblichen Gefahrerhöhung wird der Versicherer den Vertrag kündigen und keine erhöhte Prämie verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Vor Vertragsabschluss müssen Sie alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, auch wenn Ihnen einzelne Umstände unwichtig erscheinen. Machen Sie falsche oder unvollständige Angaben, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder zu anderen Bedingungen fortsetzen. Solche Rechte muss der Versicherer innerhalb bestimmter Fristen geltend machen. Erhöht sich die Gefahr nach Vertragsschluss, dürfen Sie das nicht ohne Einwilligung tun und müssen eine bereits eingetretene Erhöhung unverzüglich melden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich beim Antrag falsche oder unvollständige Angaben mache?
Dann gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen oder die Bedingungen anpassen. Bei arglistiger Verletzung entfällt die Leistungspflicht vollständig.
Wie lange kann der Versicherer nach einer Anzeigepflichtverletzung reagieren?
Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung müssen innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich geltend gemacht werden. Diese Rechte erlöschen grundsätzlich 5 Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach 10 Jahren.
Was muss ich tun, wenn sich die Gefahr nach Vertragsabschluss erhöht?
Sie dürfen eine Gefahrerhöhung nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen oder durch Dritte gestatten. Erfahren Sie von einer ohne Einwilligung eingetretenen Erhöhung, müssen Sie dies dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Bekomme ich trotz Rücktritt Leistungen, wenn der falsche Umstand nichts mit dem Schaden zu tun hatte?
Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der falsche oder fehlende Umstand weder für den Versicherungsfall noch für Umfang oder Feststellung der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt dies nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025