Der Versicherungsschutz der MVK Versicherung VVaG für das Fahrrad beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung bleibt jedoch, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten besondere Folgen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für das Fahrrad greift ab dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Damit dieser Beginn wirksam bleibt, muss der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt werden. Wird der Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten hierfür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für das Fahrrad?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Spielt die Beitragszahlung für den Beginn eine Rolle?
Ja. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025