Die MVK Privathaftpflicht schließt Schadenfälle bei Leasing, Pacht, Leihe, verbotener Eigenmacht und Verwahrungsverträgen vom Versicherungsschutz aus.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter
oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.