Die MVK Privathaftpflicht (Tarif Premium) bietet eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung, die zusätzlichen Schutz bei abweichenden Versicherungssummen und Bedingungen gewährleistet.
Zwischen Antragseingang beim Versicherer und Versicherungsbeginn dieses Vertrages, maximal für 12 Monate, gilt eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Diese endet automatisch mit dem Versicherungsbeginn dieses Vertrages oder entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
(1) Voraussetzung für die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Der Vorvertrag muss gekündigt, darf aber noch nicht beendet sein. Des Weiteren muss Ihr Antrag von uns angenommen sowie dokumentiert sein.
(2) Umfang der Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Versicherungsschutz wird insoweit gewährt, als die Deckung durch diesen Versicherungsvertrag über den bei einer anderen Versicherungsgesellschaft noch bestehenden Ursprungsvertrag hinausgeht.
Dabei gilt: Im Leistungsfall ist der Ursprungsvertrag explizit zu benennen und geht diesem Vertrag in seinem Leistungsumfang vor. Unser Vertrag gilt subsidiär. Ausgeschlossen bleiben alle Risiken, welche vom Ursprungsvertrag gedeckt sind.
Die Differenz-Deckung greift ebenfalls nicht, wenn der Vorversicherer wegen Nichtzahlung der Prämie leistungsfrei ist.
Besteht der Ursprungsvertrag nicht, nicht mehr oder ist er unwirksam, besteht Versicherungsschutz ab dem in diesem Versicherungsschein benannten Versicherungsbeginn. Zwischenzeitliche Gefahrerhöhungen sind mitzuteilen.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen vereinbarten Bestimmungen.