Die MVK Privathaftpflicht (Tarif Premium) bietet eine Besitzstandsgarantie, die sicherstellt, dass bestehende Leistungen auch bei Vertragsänderungen weiterhin erhalten bleiben.
Sollte sich bei einem Schadenereignis herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die
Vertragsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung des Vorvertrages beim vorherigen
Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang (Deckung von Haftpflichtansprüchen)
bessergestellt gewesen wäre, wird die MVK Versicherung VVaG nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrages regulieren.
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Versicherungsbedingungen des Vorvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
- ununterbrochen Versicherungsschutz nach deutschem Recht und deutschen Bedingungen bestand;
- die Vorversicherung bei Antragstellung angegeben wurde;
- die bei der MVK Versicherung VVaG versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt;
- das bei der MVK Versicherung VVaG versicherte Einzelpersonenschadenlimit die Höchstersatzleistung bei Personenschäden darstellt – auch hinsichtlich der Maximierung;
- beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- im Ausland vorkommenden Schadenereignissen;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Vorsatz;
- vertraglicher Haftung;
- Haftpflichtansprüchen gemäß Abschnitt A1-7;
- Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
unterliegen; - Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Assistance-Dienstleistungen;
- als Halter oder Hüter von Tieren