Die MVK Privathaftpflicht (Tarif Premium) bietet unter bestimmten Bedingungen eine Neuwertentschädigung und schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadensfällen.
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 2.500 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr begrenzt.
Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis hierüber obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Ausgeschlossen von der vorstehenden Regelung bleiben Schäden an:
- Film- und Fotoapparaten,
- mobile Kommunikationsmittel jeder Art (z. B. mobile Telefone),
- Computer jeder Art, auch tragbare Computersysteme jeder Art, einschließlich Laptops,
Beamer und eBook-Reader, - tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte,
- Brillen jeder Art.