Die MVK Privathaftpflicht (Tarif Premium) bietet Schutz bei Haftungsansprüchen durch Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen und sichert Sie vor finanziellen Folgen ab.
1. Mitversichert ist der Schaden entsprechend Abschnitt A4-2.12.2 im dort genannten Umfang, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (Pkw, Kraftrad, Wohnmobil bis 4 Tonnen), das ihr von Dritten unentgeltlich und gefälligkeitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht.
2. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
3. Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.