Die MVK Privathaftpflicht bietet Schutz bei Haftungsansprüchen, die aus Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer entstehen, und sichert Sie vor finanziellen Folgen ab.
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts der Versicherten aus einer nichtselbständigen Tätigkeit wegen
- Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen;
- Personen- und Sachschäden gegenüber sonstiger fremder Dritten (nicht Arbeitergeber) und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden auf Grund betrieblich- und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
2. Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
3. Ausgeschlossen sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
4. Höchstentschädigung
Die Höchstentschädigung für Schäden gemäß Abschnitt A1-6.25 ist auf 1.000 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro als vereinbart. Sofern ein vertraglicher Selbstbehalt vereinbart wurde, gilt dieser Selbstbehalt additiv.
Deckungserweiterung Tarif Premium
Die Höchstentschädigung für Schäden ist auf 5.000 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro je Schadenereignis als vereinbart. Sofern ein vertraglicher Selbstbehalt vereinbart wurde, gilt dieser Selbstbehalt additiv.