Die MVK Privathaftpflicht bietet Schutz bei Haftungsansprüchen, die durch die Übertragung elektronischer Daten entstehen, und sichert so vor finanziellen Risiken ab.
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
(1) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten
(Datenveränderung) bei Dritten durch Computerviren und/oder andere Schadprogramme;
(2) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderung sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3) der Störung des Zuganges Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für (1) bis (3) gilt:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder Sicherheitstechniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Abschnitt B3-2.3 (Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten).
2. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
(1) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
(2) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
(3) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
(4) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
(5) Betrieb von Datenbanken.
3. Mehrere, während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle, gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Abschnitt A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung.
4. Für Versicherungsfälle im Ausland besteht (insoweit abweichend von Abschnitt A1-6.19) Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
5. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
(1) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks),
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Softwareviren, Trojanische Pferde).
(2) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten, elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming).
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internetnutzer gesammelt werden sollen.
(3) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Abschnitt A1-2.3 findet keine Anwendung.
6. Versicherungssumme
Die Höchstersatzleistung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt