Die MVK Privathaftpflicht bietet auch im Ausland Schutz und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung für Schäden, die außerhalb Deutschlands entstehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers
wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes
Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt in Europa bzw. vorübergehendem
Auslandsaufenthalt außerhalb Europas bis zu fünf Jahren eingetreten sind.
Versichert sind hierbei auch die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Abschnitt A1-6.6.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Eurobetrag bei einem in der europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.