Die MVK Privathaftpflicht bietet Schutz bei Haftungsansprüchen, die während des fachpraktischen Unterrichts entstehen, und sichert Sie vor finanziellen Folgen ab.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus
1. der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) der Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder Universitäten. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 10.000 Euro je Schadenereignis.
2. der Teilnahme an einem Praktikum und aus der Ausübung von Ferienjobs unter Einschluss
von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmittel) und Gebäuden.