Die MVK Privathaftpflicht bietet unter bestimmten Bedingungen Schutz bei Schäden durch Wasserfahrzeuge, Strandsegelfahrzeuge und Kitesport-Geräte.
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Besitz und Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasser-/Strandsegelfahrzeugen:
(1) eigene und fremde Surfbretter, Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote,
(2) fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit
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- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist,
(3) aus dem Besitz und Verwendung von Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, Boards, Buggys und dergleichen.
2. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.