Die MVK Privathaftpflicht bietet Schutz vor Be- und Entladeschäden und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung für dabei entstehende Schäden.
Mitversichert ist, in Ergänzung zu Abschnitt A1-6.12, die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeugs zugefügt werden.
Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem Versicherungsnehmer steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen.
In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
Deckungserweiterung Tarif Premium
Mitversicherung von Betankungs-, Be- und Entladeschäden
1. Betankungsschäden am geliehenen Kraftfahrzeug
Es gilt:
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden ist auf 5.000 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr begrenzt.
Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro je Schadenereignis
2. Be- und Entladeschäden
Es gilt: Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf die Versicherungssumme begrenzt