Die MVK Privathaftpflicht bietet Schutz bei Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung für unabsichtlich verursachte Schäden.
Der Versicherer verzichtet im Schadenereignis auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt, sofern der Versicherungsnehmer dieses wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind. Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 10.000 Euro je Schadenereignis begrenzt.
Deckungserweiterung Tarif Premium
Es gilt: Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist auf die im Rahmen dieses Vertrages vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.