Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für Kinder, die einen eigenen Haushalt gründen, und sichert deren Hab und Gut zuverlässig ab.
Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nur, sofern nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz verlangt werden kann.
- Der Vorsorgeschutz ist auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.
- Die Entschädigung setzt voraus, dass dem Versicherer die neue Haushaltgründung unter Angabe der Anschrift und der Wohnfläche in Quadratmeter mitgeteilt wird.
Der Vorsorgeschutz erlischt 12 Monate nach der Haushaltsgründung.