Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut umfassend und bietet mit der Besitzstandsgarantie zusätzlichen Schutz vor Wertverlust Ihres Eigentums.
Sofern sich bei einem Schadenfall herausstellt, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Hausratversicherung des Vorvertrages beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird die MVK Versicherung nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrages regulieren.
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Versicherungsbedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur, wenn
a) ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
b) der direkte Vorversicherer bei Antragstellung angegeben wurde,
c) beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben,
d) die bei der MVK Versicherung VVaG versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Die Besitzstandsgarantie gilt nicht für:
a) berufliche und gewerbliche Risiken,
b) im Ausland vorkommenden Schadenereignissen,
c) Vorsatz,
d) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
e) Elementarschäden,
f) All Risk-Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „Unbenannte Gefahren“,
g) Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen geschlossen wurden