Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für Ihr Zuhause und sichert mit einer Bestleistungsgarantie optimalen Versicherungsschutz bei Schadensfällen.
Versicherungsumfang
Im Versicherungsfall gelten Risiken, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein und für jedermann zugänglichen Tarif zur Hausratversicherung eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen wären, automatisch entsprechend den dortigen Regelungen mitversichert.
Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen und Leistungsbeschreibungen) über die anderweitige Mitversicherung obliegt dem Versicherungsnehmer.
Es gelten dabei folgende Regelungen:
- Der Vertragsabschluss muss für jedermann ohne Zugehörigkeit von Verbänden, Organisationen, Arbeitsverhältnissen oder ähnlichem zugänglich sein. Nicht frei zugänglich sind auch Tarife, die an die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages gekoppelt sind.
- Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag bzw. -prämie handeln.
- Deckungen auf „All-Risk“-Basis oder beitrags-/prämienpflichtige Einschlüsse fallen nicht darunter.
Die Begrenzung der Entschädigungsleistung bleibt unberührt.
Ein evtl. vereinbarter Selbstbehalt zwischen Ihnen und uns bleibt bestehen.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Best-Leistungs-Garantie sind:
- berufliche und gewerbliche Risiken,
- vorsätzlich herbeigeführte Schadenereignisse,
- sämtliche Elementargefahren, d. h. Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden.
Teil-Kündigungsmöglichkeit
Die Best-Leistungs-Garantie kann ohne Aufhebung des Hauptvertrages von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit textlicher Erklärung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die Aufhebung des Hauptvertrages zum selben Zeitpunkt zu verlangen.